Schulelternrat
Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus allen 1. und 2. Vorsitzenden der Klassenelternschaften. Der Schulelternrat tagt mind. zweimal im Schuljahr, in der Regel sind es drei bis vier Male im Jahr. Es können alle Themen besprochen werden, die die Schule betreffen. Bei grundschätzlichen Entscheidungen hat die Schulleitung den Schulelternrat in Kenntnis zu setzen. Der SER-Vorstand vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde.
Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Schulleitung informiert den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogrammes sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach §32 Abs. 3. Der Schulvorstand entscheidet z.B. über die Inanspruchnahme der den Schulen in Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume: die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschule oder auch die Durchführung von Projektwochen. Gewählt werden die Elternvertreter vom Schulelternrat.