Hygieneplan

zur Beschulung in der Corona-Zeit;

erstellt in der DB vom 27.04.2020

aktualisiert am 28.10.2020

Für den Umgang mit Corona gilt der Rahmen-Hygieneplan des Niedersächsischen Kultusministeriums. Daraus leitet sich der folgende Hygieneplan für die GS-Oldenstadt ab.

Dieser Hygieneplan wurde aufgrund des neuen Rahmen-Hygieneplans des Kultusministeriums vom 05.08.2020 angepasst, aus dem das Szenario A- der eingeschränkte Schulbetrieb hervorgeht. Die Änderungen bzw. Ergänzungen werden kursiv hervorgehoben.

Zum Schutze aller in der Schulgemeinschaft sind die Hygieneregeln streng einzuhalten.

Schulbesuch bei Erkrankung

 In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

· Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.

· Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Präventionsmaßnahmen gelten für folgende Bereiche:

  1. Klassenraum/Schüler
  2. Schulhof 
  3. Kollegium/Lehrerzimmer
  4. Schülerbeförderung    
  5. Ganztagsbetrieb/Mittagsbetreuung
  6. Klassenraum/Schüler
  7. Offener Unterrichtsanfang von 7.45 bis 8.00 Uhr
  8. Keine Begleitung durch Eltern
  9. Begrüßung ohne Berührung, Abstands- und Hygieneregeln besprechen (Seite 9 Hygieneplan Kultusministerium)
  10. Sitzkreis ist möglich, Lehrkraft entscheidet über das Tragen einer Maske
  11. der Unterricht findet in Klassenstärke statt
  12. Partner- und Gruppenarbeit ohne Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in einer festen Kohorte/Lerngruppe ist möglich
  13. so wenig Lehrkräfte in eine Lerngruppe wie möglich
  14. persönliche Gegenstände wie Trinkbecher, Stifte usw. dürfen nicht mit anderen SuS geteilt werden
  15. kein Geburtstagskuchen o.ä., lediglich abgepacktes Essen darf verteilt werden
  16. nicht singen
  17. Stoßlüftung 20-5-20 (20 Minuten Unterricht – 5 Minuten lüften – 20 Minuten Unterricht); 3-10 Minuten je nach Wetterlage
  18. Feste Sitzordnung (Plan an Schulleitung à Dokumentation Gesundheitsamt)
  19. Hausschuhe brauchen vorerst nicht getragen werden
  20. die Jacke nicht im Flur, sondern im Klassenraum aufhängen
  21. Mundschutz an den Haken am Tisch zum Trocknen aufhängen
  22. Bei der Arbeit am Computer im Computerraum vor und hinterher Hände waschen 
  • Schulhof
  • Offener Unterrichtsanfang
  • Händewaschen beim Betreten des Gebäudes, spätestens beim Betreten des Klassenzimmers
  • Der Spielplatz darf genutzt werden, die Lehrkraft achtet darauf, dass die Kinder keine Schals, Halstücher oder Mund- und Nasenschutz mit Bändern tragen (Aufsichtspflicht!!)
  • Der Mund- Nasenschutz muss außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen (Gänge, Flure, Versammlungsräume ggf. Schulhof) getragen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Für die Klassen 1 und 2 stehen am Nachmittag Kisten mit Spielzeug (Nebengebäude Kopierraum) zur Verfügung
  • Am Vormittag wird die Trennung auf dem Schulhof aufgehoben; alle Kinder müssen aber Mundschutz tragen; ein Fußballplan hängt aus
  • Die Spielzeugausleihe für Klasse 3 und 4 ist alle 14 Tage am Nachmittag geöffnet, wenn die Kinder auf dem Schulhof sind; für Klasse 1 und 2 in der anderen Woche
  • Kollegium/Lehrerzimmer
  • kein Geburtstagskuchen oder ähnliches, wenn nicht abgepackt
  • mind. 1,5 Meter Abstand zueinander einhalten
  • Teeküche nacheinander betreten
  • Telefon- oder Videokonferenzen bei Fortschreiten der Fallzahlen
  • verstärkte Aufsichtspflicht
  • sollten alle Tische im Lehrerzimmer besetzt sein, auf die Lehrerarbeitsstation ausweichen
  • vor und nach der Benutzung der Computer Hände waschen
  • Besuche von Personen, die nicht unterrichtet werden oder nicht in der Schule tätig sind, möglichst auf ein Minimum beschränken (Elterngespräche telefonisch führen)
  • Alle Kontakte müssen dokumentiert werden, dazu liegt in der Verwaltung ein Besucherbuch aus, in das sich jede schulfremde Person einträgt
  • Schülerbeförderung
  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Verpflichtung zum Tragen von Mund- und Nasenschutz (auch an der Haltestelle)
  • Ganztag/Mittagsbetreuung

Während am Vormittag eine Klasse eine Kohorte bildet, kann im Ganztagsbetrieb eine Kohorte zwei Schuljahrgänge umfassen.

      Betreuung/Spiel und Entspannungszeit:

siehe Regeln Klasse

  • keine Spielgeräte aus Spielzeugausleihe, SuS bringen eigenes Spielzeug mit

Mittagessen:

  • Nur eine Kohorte ist in der Mensa anwesend (Kohorte eins: Jahrgang 1 und 2; Kohorte zwei: Jahrgang 3 und 4); die Kinder der verschiedenen Klassenstufen sitzen möglichst getrennt voneinander
  • Feste Sitzplätze, soweit möglich (Dokumentationspflicht)
  • Keine Warteschlangen!! Kinder stehen nacheinander von ihrem Platz auf und gehen zur Essensausgabe
  • Das Besteck wird von der Küchenkraft verteilt
  • Kein Herumreichen von Brotdosen und Austausch oder Probieren von Speisen, Trinkflaschen oder Lebensmittel untereinander

Lernzeit:

  • pro Jahrgang eine Lehrkraft und ein Springer in Kohorte 1 und 2
  • eine Lehrkraft und eine PM in Kohorte 3 und 4 zusammen

Nachmittagskurse (14.15-15.00 Uhr):

  • werden nach den Kohorten aufgeteilt
  • die FSJ-ler und eine Lehrkraft/PM in Klasse 3 und 4
  • zwei Lehrkräfte/PM in Klasse 1 und 2