Allgemeine Elterninfos

Abholen und Bringen

 

Wir möchten Sie bitten Ihre Kinder nur bis zum Schulgelände zu bringen. Den Weg über den Schulhof bis zum Klassenraum finden Ihre Kinder inzwischen alleine. Dies gilt ebenso bei Schulschluss.

Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto abholen: Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Parken Sie nicht die Bügersteige zu, sondern parken Sie bitte auf dem Parkstreifen bzw. Parkplatz im Meyerholzweg.

Hunde sind auf dem Schulgelände verboten.

 

Krankmeldungen

 

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, bitte informieren Sie die Schule telefonisch möglichst vor Unterrichtsbeginn. Zeigt Ihr Kind bereits vor Schulbeginn Krankheitssymptome, behalten Sie es bitte zu Hause, um nicht andere Mitschülerinnen oder Mitschüler anzustecken.

Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder den Verdacht darauf sowie bei Läusen ist es wichtig auch den Grund der Erkrankung anzugeben. Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören: Röteln, Masern, Keuchhusten, Windpocken, Meningokokken, Mumps, Hepatitis, Scharlach u.a.

 

 Fundsachen

 

Gefundene Kleidung, Brillen, Schuhe, Turnbeutel etc. werden bei unserer Hausmeisterin Frau Trettin abgegeben. Bei vermissten Sachen wenden Sie sich daher bitte an Frau Trettin oder die Klassenlehrerin.

 

 

Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

 

Extreme Witterungsverhältnisse wie z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen und Sturm können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft die Landesschulbehörde. Sie kann die Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise und kreisfreien Städte ihres Zuständigkeitsbereiches übertragen.

Es ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob der Unterrichtsausfall auf den Primarbereich oder auf den Primar- und Sekundarbereich I beschränkt werden kann. Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass ihre Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk und das Fernsehen bekannt gegeben wird. Gegebenenfalls kann beim Landkreis unter der Telefon-Nr.: 0581/820 nachgefragt bzw. auf dem Gemeinschaftsportal von Stadt und Landkreis Uelzen unter www.uelzen.de nachgelesen werden. Aktuelle Hinweise gibt es auch unter www.az-online.de bzw. unter www.vmz-niedersachsen.de. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Die Schule gewährleistet die Aufsicht und Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind.

Ist zu erwarten, dass während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches dürfen nur dann vorzeitig, d.h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall (z.B. telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.

 

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